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Ablauf DER Therapie

 

 

Kontaktaufnahme

 

Bei Interesse an einem Therapieplatz kontaktieren Sie mich bitte telefonisch oder per  E-Mail, um zu klären, ob und wann ich Ihnen einen Sprechstundentermin anbieten kann. Dazu geht es hier weiter  >>

 

Kostenübernahme 

 

In meiner Praxis behandele ich gesetzlich und privat versicherte Kinder und Jugendliche. Da bei privat Versicherten die Vertragsbedingungen variieren, sollten Sie vor dem ersten Termin mit Ihrer Versicherung bzw. der Beihilfestelle klären, ob und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.

Sprechstunde

 

Die Sprechstunden stellen für gesetzlich Versicherte eine Möglichkeit eines Erstgesprächs dar. Dieses dient einer ersten Einschätzung der Symptomatik, einem ersten gegenseitigem Kennenlernen und - sofern erforderlich - einer Beratung hinsichtlich therapeutischer Möglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass das Erfolgen einer Sprechstunde nicht automatisch bedeutet, dass ich in Folge einen Therapieplatz anbieten kann.

Probatorische Sitzungen

 

Wenn ich einen Therapieplatz anbieten kann erfolgen zunächst zwei bis sechs „probatorischen Sitzungen“ („Probesitzungen“). Der Erfolg einer Psychotherapie hängt wesentlich auch davon ab, ob ein Kind oder Jugendlicher sich gut aufgehoben und verstanden fühlt. In diesen Sitzungen haben die Kinder und Jugendlichen also die Gelegenheit, den oder die Therapeutin näher kennen zu lernen und sich einen Eindruck von einer Sitzung zu machen. Oft haben Kinder und Jugendliche nicht von sich aus den Wunsch, eine Therapie aufzunehmen. Daher haben diese Termine auch den Zweck, eventuelle Befürchtungen zu nehmen und eine Motivation aufzubauen. In diesen Sitzungen ist gleichzeitig diagnostisch abzuklären, welche ­Problematik vorliegt und ob eine Psychotherapie sinnvoll und erforderlich ist.

 

Antrag

 

Für eine psychotherapeutische Behandlung stellt der Therapeut einen Antrag an die Krankenkasse in Form eines Berichts. Dabei wird die Begründung des Therapeuten bezüglich der Notwenigkeit der Behandlung und der Behandlungsplan anonymisiert von einem Gutachter geprüft. Wenn die Kasse den Antrag genehmigt, kann nach den probatorischen Sitzungen die eigentliche Therapie starten.

 

Therapieverlauf

 

Zu Beginn der Therapie werden ein konkreter Behandlungsplan und Behandlungsziele besprochen und vereinbart. Anschließend werden in den Sitzungen entsprechend dem Behandlungsplan die Problembereiche therapeutisch bearbeitet (mehr Informationen dazu hier >>). Eine Psychotherapie ist dann erfolgreich, wenn es den Kinder und Jugendlichen besser geht und die Beschwerden einer normalen Entwicklung z.B. im sozialen, schulischen oder emotionalen Bereich nicht mehr im Weg stehen. (Mehr Informationen zur Dauer einer Therapie hier >>).

 

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